Die Abbildung zeigt die erste Seite der Verordnung.
Der Nachdruck wurde im Heft 7 der Hessische_Familienkunde/Band_20 1991 veröffentlicht.
Seit dem17. Jahrhundert wurden systematisch Kirchenbücher geführt. In ihnen wurden insbesondere Ereignisse wie Geburt/Taufe, Verlobung/Heirat und Tod/Begräbnis festgehalten. Staatliche Stellen stützten sich auf diese kirchlichen Aufzeichnungen.
Ludewig I. erließ im Jahr nach seiner Ernennung zum Großherzog eine Kirchenbuchordnung. Darin wurde festgelegt, dass die Pfarrer von 1808 an jährlich ein Duplikat ihrer Kirchenbücher an staatlichen Stellen abzugeben haben.
Die Zweitschriften der Kirchenbücher aus den Provinzen Starkenburg und Oberhessen sind im Staatsarchiv Darmstadt, Haus der Geschichte archiviert. In der später zum Großherzogtum hinzugekommenen Provinz Rheinhessen wurden bereits seit dem Ende des 18. Jahrhunderts die unter französischer Regierung eingeführten Zivilstandsregister geführt.
Erst ab 1876 gab es dann im Deutschen Reich die Standesämter in denen die Ereignisse nach einheitlichen Standards aufgezeichnet wurden.
Die HfV hat die Möglichkeit die Kirchenbuchduplikate qualitativ hochwertig zu scannen und die elektronischen Versionen in unserem Mitgliederbereich für unsere Mitglieder zugänglich zu machen.
Die Digitalisate sind nach Gemeinde und Kirchenbuch geordnet. Es gibt die Möglichkeit die gelesenen Informationen auch gleich in entsprechenden Feldern festzuhalten (= zu transkribieren). Die Daten können dann bei Abfragen verwendet werden.
Die in unserem Mitgliederbereich enthaltenen Kirchenbuchduplikate sind unten auf dieser Seite direkt verlinkt.
Die Beschreibungen der einzelnen Beständen finden sich in GenWiki.
Statistik der im Mitgliederbereich enthaltenen Kirchenbuchduplikate.
Kirchenbuch-
duplikate
Anzahl
Seiten
Liste der verfügbaren Kirchenbuchduplikate
Stand: 30. Mai 2024