Katholisches Kirchenbuch Köngernheim mit Friesenheim und Hahnheim für den Zeitraum 1686 – 1798, 252 Seiten.
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Zivilstandsregister von Köngernheim in Rheinhessen wurden ab 1798 von behördlicher (französischer) Seite geführt und beinhalten meistens wesentlich mehr an Information als der pfarramtliche Eintrag in einem Kirchenbuch. Die Zivilstandsregister wurden nahtlos von den großherzoglich-hessischen Nachfolgebehörden übernommen/weitergeführt.
Führung der Register, teilweise in Französisch, ab 1799, Geburten bis 1940, Heiraten bis 1950 und Sterbefälle bis 1980. Insgesamt 5111 Seiten
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Die Gemeinde Köngernheim gehörte der Französischen Republik (1798–1804) und anschließend dem Napoleonischen Kaiserreich (1804–1814) an. In dieser Zeit gehörte Köngernheim der Mairie Dalheim im Kanton Oppenheim an. Im Jahre 1814 wurde das Département Donnersberg und damit auch der Kanton Oppenheim vorübergehend unter die Administration des Generalgouvernements Mittelrhein gestellt. Köngernheim wurde gemäß dem Besitzergreifungspatent vom 8. Juli 1816 in die Provinz Rheinhessen im Großherzogtum Hessen(-Darmstadt) eingegliedert. Die Gemeinde gehörte bis zum Ende der Monarchie 1918/1919 dem Großherzogtum Hessen und bis 1934 dem Volksstaat Hessen an. Vom 5. Februar 1835 bis zum 31. Juli 1848 gehörte Köngernheim dem Landkreis Mainz an.


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64289 Darmstadt
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